Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg

Herzlich Willkommen

Die Glasschutzkasse auf Gegenseitgkeit von 1923 zu Hamburg hat den Zweck, seine Mitglieder nach Maß­gabe seiner Satzung und der Allgemeinen Versiche­rungsbedingungen gegen Glasschäden zu versichern.

Jede natürliche oder juristische Person, kann durch Begründung eines Versiche­rungs­verhält­nisses Mit­glied des Vereins werden.

Der Verein führt den Namen "Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg" und hat seinen Sitz in Hamburg. Er ist ein Versiche­rungsverein im Sinne von § 211 des Versicherungs­auf­sichts­ge­setzes.

Bericht zur Mitgliederversammlung 2025

Am 5. Juni 2025 fand im Gildehaus der „Gribbohmer“ die diesjährige Mitgliederversammlung der Glasschutzkasse statt. Neun stimmberechtigte Mitglieder waren anwesend. Nach einem gemeinsamen Imbiss eröffnete der Vorstandsvorsitzende Matthias Liskow die Versammlung.

Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024: Im vergangenen Jahr wurden vier Vorstandssitzungen abgehalten, außerdem war die Glasschutzkasse bei den Verbandstreffen vertreten. Die Mitgliederzahl sank von 597 auf 569. Die Beitragseinnahmen stiegen um 10,7 % auf 51.801,51 €. Insgesamt belaufen sich die Schadenzahlungen auf 4.915,74 € bei 13 Schadenfällen. Das Glasschutzkasse beschloss das Geschäftsjahr mit einem Überschuss von 12.283,51 € ab.

Verwendung des Jahresüberschusses: Die Versammlung stimmte einstimmig dafür, den Überschuss je zur Hälfte der Verlustrücklage und der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Ebenfalls einstimmig wurde eine Beitragsrückerstattung von 10 % im Folgejahr beschlossen.

Entlastung und Wahlen: Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2024 entlastet. Dörthe Hahn wurde als neue Rechnungsprüferin gewählt.

Wichtige Weichenstellung – Vereinsauflösung und Bestandsübertragung: Ein zentrales Thema war die Zukunft der Glasschutzkasse. Aufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen und erhöhter Verwaltungskosten schlug der Vorstand der Glasschutzkasse die Übertragung aller Verträge und Vermögenswerte auf die Gribbohmer Medardus-Gilde VVaG und in Folge dessen die Auflösung der Glasschutzkasse vor. Die Mitgliederversammlung stimmte diesem Schritt nach ausführlicher Erläuterung einstimmig zu. Für die Mitglieder bedeutet dies: Alle bestehenden Verträge und Konditionen bleiben bestehen, es erfolgt lediglich der Wechsel zur Gribbohmer Medardus-Gilde VVaG zum 1. Januar 2026.

Die Vorteile im Überblick:

  • Bessere Erreichbarkeit und Service durch festangestellte Mitarbeiter
  • Geringere Verwaltungskosten und stabilere Beiträge
  • Einheitliche EDV und einfaches Kapitalmanagement

Abschluss: Die Versammlung endete um 17:55 Uhr. Matthias Liskow dankte den Mitgliedern für ihr Vertrauen im vergangenen Jahr.

Weitere Informationen zur Bestandsübertragung und zu den nächsten Schritten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 
Zum Thema Vereinsauflösung und Bestandsübertragung wird hier der beschlossene Bestandsübertragungsvertrag zur Einsicht veröffentlicht:
 
Bestandsübertragungvertrag
 
 
 
 
 
 
Satzung
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Unsere Satzung als PDF-Dokument.
 
 
AVB
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Allgemeine Bedingungen für die Glas­ver­sicherung (AGIB 2008)
 
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